2004
Revue de Métaphysique et de Morale
Die Grenze zwischen Glauben und Wissen.
Zur Wirkungsgeschichte und aktuellen Bedeutung von Kants Religionsphilosophie
Jürgen Habermas
L’examen de la philosophie kantienne de la religion sur ses deux fronts
(le dogmatisme théologique et le scepticisme des Lumières) et celui de sa postérité
contrastée (pour l’essentiel, Hegel et l’hégélo-marxisme, Schleiermacher et la culture
du protestantisme, Kierkegaard et la dialectique existentielle) permettent de poser cette
question : comment s’approprier l’héritage sémantique des traditions religieuses (et
spécialement l’idée d’un « règne de Dieu sur terre » et celle d’une « république éthique ») sans estomper la frontière entre foi et savoir, donc : comment aujourd’hui
s’approprier rationnellement les contenus religieux face à ce qui menace la raison de
l’extérieur (les réactions fondamentalistes) comme de l’intérieur (la normativité en crise)
de la modernité ?
Durch die Analyse der Kantischen Religionsphilosophie, wie sie sich
genauso dem Skeptizismus der Aufklärer wie dem theologischen Dogmatismus stellt, und
die Untersuchung ihrer im Gegensatz stehenden Nachkommenschaft (vor allem bei Hegel
und dem Hegelmarxismus, Schleiermacher und dem Kulturprotestantismus, Kierkegaard
und der Existenzdialektik) läßt sich die Frage stellen, wie man sich das semantische
Erbe der religiösen Überlieferungen (darunter besonders die Vorstellungen von einem
„Reiche Gottes auf Erden“ und einem „ethischen Gemeinwesen“) aneignen kann, ohne
die Grenze zwischen Glauben und Wissen zu verwischen, bzw. wie man sich heute die
religiösen Gehalte gegen das, was die Vernunft ebenso von außen (d.h. die fundamentalistische Gegenmoderne) wie aus dem Inneren der Moderne (u.zw. die Erschütterung
des Normbewußtseins) bedroht, vernünftig zu eigen zu machen vermag.
Die Hellenisierung des Christentum hat sich auf dem Wege einer theologischen Aneignung der griechischen Philosophie vollzogen. Während des europäischen Mittelalters war die Theologie die Hüterin der Philosophie. Die natürliche Vernunft hatte ihre Berechtigung als Gegenstück zur Offenbarung. Der
Diskurs über Glauben und Wissen ist aus dem geistlichen Gehege erst mit jener
anthropozentrischen Wende herausgetreten, die der Humanismus in der frühen
Neuzeit herbeigeführt hat. Die Beweislast hat sich, nachdem das Weltwissen
autonom geworden war und sich nicht länger als säkulares Wissen zu rechtfertigen brauchte, umgekehrt : die Religion wurde vor die Schranken der Vernunft
zitiert. Das war die Geburtsstunde der Religionsphilosophie
[1]. Kants Selbstkritik
der Vernunft richtet sich nach beiden Seiten : auf die Stellung der theoretischen
Vernunft zur metaphysischen Überlieferung und andererseits auf die Stellung
der praktischen Vernunft zur christlichen Lehre. Aus der transzendentalen
Selbstreflexion geht das philosophische Denken sowohl als nachmetaphysisches
wie als nachchristliches, was nicht heißt als unchristliches Denken hervor.
Mit der Grenzziehung zwischen dem spekulativen und dem transzendentalen
Vernunftgebrauch hat Kant die Grundlagen nachmetaphysischen Denkens
geschaffen, auch wenn er auf den Namen einer „Metaphysik“ der Natur und
der Sitten nicht verzichtet und mit der Abtrennung des Intelligiblen von der
Sinnenwelt selber noch eine metaphysische Hintergrundannahme als tragenden
Pfeiler seiner Konstruktion braucht. Es ist die transzendentale Vernunft selbst,
die kraft ihrer einheitsstiftenden Ideen das Ganze der Welt entwirft; darum
muss sie sich hypostasierende Aussagen über die ontologische oder teleologische Verfassung von Natur und Geschichte verbieten. Das Seiende im ganzen
oder die sittliche Welt als solche bilden keine möglichen Gegenstände unserer
Erkenntnis. Diese epistemologische Einschränkung der theoretischen Vernunft
auf den erfahrungsabhängigen Gebrauch des Verstandes findet ihr religionsphilosophisches Gegenstück in der „Einschränkung der Vernunft, in Ansehung aller
unserer Ideen vom Übersinnlichen, auf die Bedingungen ihres praktischen
Gebrauchs
[2] “. Nach beiden Seiten hin tritt Kant „Anmaßungen der Vernunft“
entgegen.
Die Metaphysikkritik hat freilich für das Selbstverständnis der Philosophie
Vorrang vor der Religionskritik. Mit ihr bekämpft Kant das spekulative Blendwerk einer Vernunft, das nicht nur
Irrtümern, also falschen Aussagen entspringt,
sondern einer tiefer sitzenden
Illusion der Vernunft über Operation und Reichweite des eigenen Erkenntnisvermögens. Mit der Einschränkung des theoretischen Vernunftgebrauchs will Kant einer Philosophie, die bisher auf dem
Kampfplatz der Metaphysik bloß herumgetappt sei, den „sicheren Gang der
Wissenschaft“ eröffnen. Die Destruktion der Metaphysik soll auch der Freisetzung einer autonomen, auf reine praktische Vernunft gegründeten Moral dienen;
unmittelbar bezieht sie sich aber auf das theoretische Geschäft der Philosophie
selber. Eine andere Stoßrichtung hat die Abgrenzung des praktischen Vernunftgebrauchs vom positiven Glauben. Die Zähmung der Religion durch Vernunft
ist keine Sache der philosophischen Selbsttherapie ; nicht der eigenen Denkhygiene dient sie, sondern dem Schutz des allgemeinen Publikums vor zwei Formen des Dogmatismus. Einerseits möchte der Aufklärer Kant gegen eine kirchlich verfestigte Orthodoxie, die „die natürlichen Grundsätze der Sittlichkeit zur
Nebensache macht“, die Autorität der Vernunft und des individuellen Gewissens
zur Geltung bringen. Andererseits wendet sich Kant, der Moralist, aber auch
gegen den aufgeklärten Defätismus des Unglaubens. Gegen den Skeptizismus
möchte er Glaubensinhalte und Verbindlichkeiten der Religion, die sich innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft rechtfertigen lassen, retten
[3]. Die Religions
kritik verbindet sich mit dem Motiv der
rettenden Aneignung.
Heute beschert der religiöse Fundamentalismus, den wir nicht nur außerhalb
des Christentums beobachten, der religionskritischen Absicht eine traurige
Aktualität. Gleichwohl haben sich bei uns die Akzente inzwischen verschoben.
Hier, im europäischen Westen, ist die offensive Selbstbehauptung des anthropozentrischen gegenüber dem theozentrischen Selbst- und Weltverständnis eine
Schlacht von gestern. Und so ist der Versuch, zentrale Gehalte der Bibel in einen
Vernunftglauben einzuholen, interessanter geworden als der Kampf gegen Priestertrug und Obskurantismus. Die reine praktische Vernunft kann sich nicht mehr
so sicher sein, allein mit Einsichten einer Theorie der Gerechtigkeit in ihren
bloßen Händen einer entgleisenden Modernisierung entgegenwirken zu können.
Dieser fehlt die Kreativität der sprachlichen Welterschließung, um ein ringsum
verkümmerndes normatives Bewusstsein aus sich heraus zu regenerieren.
Mich interessiert deshalb Kants Religionsphilosophie unter dem Gesichtspunkt, wie man sich die semantische Erbschaft religiöser Überlieferungen aneignen kann, ohne die Grenze zwischen den Universen des Glaubens und des
Wissens zu verwischen. Zunächst will ich an die Grenzziehungen erinnern, die
Kant in seiner Religionsphilosophie vorgenommen hat (1-5), um dann einen
Blick zu werfen auf die Wirkungsgeschichte und Aktualität dieses Versuchs
einer vernünftigen Aneignung religiöser Gehalte (6-10).
(1) Geboren aus dem Geist der religionskritischen Aufklärung, liest sich
Kants Religionsphilosophie zunächst wie die stolze Unabhängigkeitserklärung
der profanen Vernunftmoral vom Gängelband der Theologie. Schon die Vorrede
beginnt mit einem Trompetenstoß : „Die Moral, so fern sie auf dem Begriffe
des Menschen, als eines freien, eben darum aber auch sich selbst durch seine
Vernunft an unbedingte Gesetze bindenden Wesens gegründet ist, bedarf weder
der Idee eines anderen Wesens über ihm...noch einer anderen Triebfeder als des
Gesetzes selbst
[4].“ Weder der Glaube an Gott als den Schöpfer der Welt, noch
der Glaube an Gott den Erlöser mit der Aussicht auf ein ewiges Leben sind
erforderlich, um das Sittengesetz zu erkennen und als schlechthin verbindlich
anzuerkennen. Die Moral der gleichen Achtung für jeden gilt unabhängig von
irgendeinem religiösen Einbettungskontext. Am Inhalt der moralischen Gesetze
ändert sich nichts, ob wir nun Gott oder die Vernunft als den moralischen
Gesetzgeber ansehen – „Religion unterscheidet sich nicht der Materie, d.i. dem
Objekt nach in irgendeinem Stück von der Moral, denn sie geht auf Pflichten
überhaupt
[5] “.
Aus religionskritischer Sicht beschreibt Kant die positive Religion als bloß
äußerlichen und partikularen „Kirchenglauben“. Die großen, von Propheten
gestifteten, doktrinär überlieferten, in kultischer Form praktizierten Weltreligionen begründen einen Glauben, der jeweils an bestimmte historische Zeugnisse
und Tatsachen gebunden ist und seine Wirksamkeit nur in den Grenzen einer
jeweils besonderen Religionsgemeinschaft entfaltet. Der Kirchenglaube, der
sich auf offenbarte Wahrheiten stützt, tritt stets im Plural auf, während sich das
Reinmoralische der natürlichen Religion „jedermann mitteilt“ : „Es ist nur eine
(wahre) Religion; aber es kann vielerlei Arten des Glaubens geben
[6].“ Die
Religion aus reiner praktischer Vernunft bedarf keiner Organisationsformen und
Statuten; sie ist in der Innerlichkeit „der Herzensgesinnung zur Beobachtung
aller Menschenpflichten“ verankert, „nicht in Satzungen und Observanzen
[7] “.
Die biblischen Lehren bilden die Hülle, die man mit dem vernünftigen Inhalt
der Religion nicht verwechseln darf
[8].
Aus dieser Prämisse folgt der Anspruch der philosophischen „Vernunftgelehrten“, den theologischen „Schriftgelehrten“ die Auslegung der Bibel aus der
Hand zu nehmen. Kant erhebt die Vernunft zum Maßstab für die Hermeneutik
des Kirchenglaubens und macht damit „die moralische Besserung des Menschen, den eigentlichen Zweck aller Vernunftreligion“ zum „oberste(n) Prinzip
der Schriftauslegung
[9] “. Im „Streit der Fakultäten“ verschärft sich der Ton. Hier
geht es explizit um den Anspruch der Philosophie, aus eigenem Recht über die
Wahrheitsgehalte der Bibel zu befinden und alles auszuscheiden, was nicht
„durch Begriffe
unserer Vernunft, so ferne sie rein-moralisch und hiermit
untrüglich sind, erkannt werden kann“. Der kursiv gedruckte Bezug auf „unsere“
Vernunft wird ironisch mit dem Hinweis auf den protestantischen Grundsatz
der individuellen Laienexegese erläutert. Authentischer Ausleger ist nur „der
Gott in uns selbst“, der durch ein Faktum der Vernunft, eben das Sittengesetz
bezeugt ist
[10].
Auf dieser anthropozentrischen Grundlage muss die rationale Hermeneutik
viele Glaubenssätze, wie etwa die leibliche Auferstehung, als historisches Beiwerk beiseiteschieben. Sie muss auch zentrale Glaubensätze wie die Menschwerdung Gottes in der Person von Jesus Christus ihrer wesentlichen Bedeutung
entkleiden und beispielsweise die göttliche Gnade in einen Imperativ zur Selbsttätigkeit uminterpretieren : „Die Schriftstellen also, die eine bloß passive Ergebung an eine äußere in uns Heiligkeit wirkende Macht zu enthalten scheinen,
müssen so ausgelegt werden, dass daraus erhelle,
wir müssen an der Entwickelung jener moralischen Anlagen in uns selbst arbeiten
[11].“ Hinter der Pflicht
zur innerweltlichen moralischen Anstrengung treten der heilsgeschichtliche
Kontext von Sünde, Buße und Versöhnung und damit auch das eschatologische
Vertrauen auf die retroaktive Macht eines Erlösergottes zurück. Der subjektive
Rückbezug aller transzendenten Glaubensbezüge auf die reine praktische Vernunft des Menschen verlangt seinen Preis. Angesichts der Frage, wovon wir
denn im moralischen Handeln ausgehen sollen, „ob vom Glauben an das, was
Gott unsertwegen getan hat, oder von dem, was wir tun sollen, um dessen (es
mag auch bestehen, worin es wolle) würdig zu werden
[12] “, entscheidet sich Kant
für den intrinsischen Wert der moralischen Lebensweise. Diese kann dem
Tugendhaften keine Gewissheit darüber verschaffen, dass er der Glückseligkeit
teilhaftig werden wird.
(2) Soweit sich religiöse Überlieferungen in dieser Weise auf ihren rein
moralischen Gehalt reduzieren lassen, drängt sich der Eindruck auf, dass sich
die Religionsphilosophie, kaum anders als die Kritik der Metaphysik, auf die
Zerstörung eines transzendentalen Scheins beschränkt. Aber Kant lässt die Religionsphilosophie nicht im Geschäft der Religionskritik aufgehen. Genau an der
Stelle, wo Kant die Theologie daran erinnert, dass „das moralische Gesetz für
sich doch keine Glückseligkeit (verheißt)
[13] “, wird klar, dass die Religionsphilosophie auch den konstruktiven Sinn hat, die Vernunft auf religiöse Quellen
hinzuweisen, aus denen wiederum die Philosophie selbst eine Anregung entnehmen und insofern etwas lernen kann. Obgleich in den moralischen Gesetzen
selbst „nicht der mindeste Grund zu einem notwendigen Zusammenhang“ zwischen der Glücks
würdigkeit einer moralisch verdienstvollen Person und der ihr
tatsächlich proportional zugemessenen Glückseligkeit zu entdecken ist, beleidigt
das Phänomen des ungerecht Leidenden ein tiefes Gefühl : „Es ist : als ob...
[wir] eine Stimme wahrnähmen, es müsse anders zugehen
[14].“ Fast noch beleidigender als die fehlende individuelle Glückgarantie für den recht handelnden
Einzelnen ist für die praktische Vernunft, die auf das Allgemeine abzielt, der
weitere Gedanke : dass alle moralischen Handlungen
zusammengenommen in
der Welt nichts vermöchten, um den desaströsen Zustand des Zusammenlebens
der Menschheit insgesamt zu bessern. Es ist dieser Protest, der in der „Lehre
des Christentums“ offensichtlich Gehör findet.
Und zwar begegnet die religiöse Botschaft der eigentümlichen Unempfindlichkeit unbedingt gültiger moralischer Gebote gegenüber den Folgen moralischen Handelns in Geschichte und Gesellschaft mit einer Verheißung : „Die
christliche Sittenlehre ergänzt den Mangel...durch die Darstellung der Welt,
darin vernünftige Wesen sich dem sittlichen Gesetze von ganzer Seele weihen,
als eines Reichs Gottes, in welchem Natur und Sitten in eine... Harmonie durch
einen heiligen Urheber kommen, der das abgeleitete höchste Gut möglich
macht
[15].“ Kant übersetzt die biblische Vorstellung vom „Reich Gottes“ zwar
mit dem metaphysischen Begriff des „höchsten Gutes“, nun aber nicht, wie man
erwarten könnte, in der metaphysikkritischen Absicht, eine ausschweifende spekulative Vernunft zur Ordnung zu rufen. Der Religionsphilosophie geht es nicht
darum, die theoretische Vernunft, die von unbeantwortbaren Fragen belästigt
wird,
einzuschränken, sondern den Gebrauch der praktischen Vernunft über die
moralische Gesetzgebung einer rigorosen Pflichtenethik hinaus auf die präsumtiv vernünftigen Postulate von Gott und Unsterblichkeit
auszudehnen.
Schon in der Vorrede zur Religionsschrift macht Kant auf das überschießende
Moment aufmerksam, das den reinen Religionsglauben vom bloßen Bewusstsein
moralischer Pflichten unterscheidet : Wir als vernünftige Wesen nehmen ein
Interesse an der Beförderung eines Endzweckes, obgleich wir dessen Erfüllung
nur als das von einer höheren Macht herbeigeführte Ergebnis einer glücklichen
Kumulation der für uns ganz unabsehbaren Nebenfolgen unbedingten moralischen Handelns denken können. Zwar bedarf es zum Rechthandeln keines Zweckes. Jede Zweckvorstellung würde sogar die moralisch Handelnden von der
Unbedingtheit des jeweils kategorisch Gebotenen ablenken. Gleichwohl „kann
der Vernunft doch unmöglich gleichgültig sein, wie die Beantwortung der Frage
ausfallen möge : was dann aus diesem unseren Rechthandeln herauskomme,
und worauf wir, gesetzt auch, wir hätten dieses nicht völlig in unserer Gewalt,
doch als auf einen Zweck unser Tun und Lassen richten könnten
[16] “. Was den
reinen Religionsglauben erst zum
Glauben macht, ist das über’s Moralbewusstsein hinausgehende Vernunft
bedürfnis, „eine Macht anzunehmen, welche (den
moralischen Gesetzen und den gesetzestreuen Handlungen) den ganzen, in einer
Welt möglichen, zum sittlichen Endzweck zusammenstimmenden Effekt verschaffen kann
[17] “.
Strenggenommen erstreckt sich die Zuständigkeit der praktischen Vernunft
nur auf die moralischen Gebote, die sie jeder einzelnen Person zur Pflicht macht.
Auch das „Reich der Zwecke“, worin alle Personen als zugleich gesetzgebende
und gesetzestreu handelnde Bürger eines moralischen Gemeinwesens vereinigt
gedacht werden, ist eine Idee, die dem Inhalt des an jeden Einzelnen adressierten
Sittengesetzes nichts hinzufügt. Zwar buchstabiert diese Idee unter dem
Gesichtspunkt der interpersonellen Beziehungen die Folgen aus, die sich unter
der Bedingung einer allgemeinen individuellen Befolgung der moralischer
Gesetze (wenn nämlich „jedermann tut, was er soll“) für die Form des Zusammenlebens ergeben. Aber erst wenn diese Idee nicht mehr nur das individuelle
Handeln anleiten soll, sondern in das Ideal eines öffentlichen, in der Welt der
Erscheinungen kollektiv zu verwirklichenden sozialen Zustandes übersetzt wird,
mag sie dem Bedürfnis nach der Zusammenstimmung von Moral und Glückseligkeit entgegenkommen.
Dieses Ideal kann freilich nicht länger zur Pflicht gemacht werden; denn
dem menschlichen Verstand ist es verwehrt, die Komplexität der Folgen kollektiven sittlichen Handelns in der Welt vorauszusehen. Wenn Kant sagt „Wir
sollen das höchste Gut zu befördern suchen“, suggeriert er zwar einen vernünftigen Ursprung dieses Sollens
[18]. Aber dieses schwache Sollen stößt an die
Grenzen der menschlichen Klugheit, die sich bei der gemeinschaftlichen Verfolgung hochherziger Ziele alsbald ausweglos in den Wirren unbeabsichtigter
Nebenfolgen verstrickt. Von sich aus darf sich die praktische Vernunft nicht
weiter vorwagen als bis zur phänomenalen Abbildung der noumenalen Realität
des Reichs der Zwecke im kraftlos durchscheinenden, jedenfalls moralisch
unverbindlichen Ideal eines sittlich verfassten Gemeinwesens.
(3) Ideale nennt auch Kant „platonisch“ im abwiegelnden Sinne. Deshalb
sucht er die fehlende motivationale Schubkraft durch das Postulat wettzumachen, Gott als möglichen Grund „der genauen Übereinstimmung der Glückseligkeit mit der Sittlichkeit
[19] “ anzunehmen. Dabei gesteht er sich eine beiläufig
eintretende Verkehrung im Abhängigkeitsverhältnis zwischen Wissens und
Glauben nicht ein. Es ist das religiöse Bild vom Reiche Gottes auf Erden, das
dem Ideal der Verwirklichung eines ethischen Gemeinwesens erst die Zuversicht
einflößt, durch menschliches Handeln befördert werden zu können. Denn erst
der über alle platonischen Ideale hinausgreifende eschatologische Gedanke eines
in die Geschichte eingreifenden Gottes erlaubt es, die Idee vom Reich der
Zwecke in die innerweltliche Utopie vom Reich Gottes auf Erden zu übersetzen.
Für die Interpretation der Postulatenlehre möchte ich, entgegen dem Kantischen Selbstverständnis, eine Intuition Hegels aufnehmen : Ohne den historischen Vorschuss, den die positive Religion mit ihrem unsere Einbildungskraft
stimulierenden Bilderschatz leistet, fehlte der praktischen Vernunft die epistemische Anregung zu Postulaten, mit denen sie ein bereits religiös artikuliertes
Bedürfnis in den Horizont vernünftiger Überlegungen einzuholen versucht. Die
praktische Vernunft findet in religiösen Überlieferungen etwas vor, das einen
als „Vernunftbedürfnis“ formulierten Mangel zu kompensieren verspricht –
wenn es denn gelingt, das historisch Vorgefundene nach eigenen rationalen
Maßstäben anzueignen.
Diese epistemische Abhängigkeit gesteht sich Kant nicht ein, wenn er der
positiven Religion und dem Kirchenglauben allein eine instrumentelle Funktion
einräumt. Er meint, dass die Menschen der anschaulichen Vorbilder, der exemplarischen Lebensgeschichten von Propheten und Heiligen, der Verheißungen
und Wundertaten, der suggestiven Bilder und erbaulichen Narrative lediglich
als „Veranlassungen“ bedürfen, um ihren „moralischen Unglauben“ zu überwinden, und erklärt diesen Umstand mit der Schwäche der menschlichen Natur.
Die Offenbarung kürzt den Weg zur Verbreitung von Vernunftwahrheiten nur
ab. Sie macht in doktrinärer Form Wahrheiten zugänglich, auf die die Menschen
am Ende auch ohne die autoritäre Anleitung „durch den bloßen Gebrauch ihrer
Vernunft...von selbst hätten kommen können
[20] “. So wird am Ende „der rein
moralische Glaube“ aus den konventionellen Hüllen des Kirchenglaubens hervortreten : „Die Hüllen...müssen abgelegt werden... Das Leitband der heiligen
Überlieferung, mit seinen Anhängseln, den Statuten und Observanzen, welches
zu seiner zeit gute Dienste tat, wird nach und nach entbehrlich, ja endlich zur
Fessel
[21].“
Allerdings passt es mit diesem dürren religionskritischen Verständnis des
Kirchenglauben als eines bloßen „Vehikels“ zur Ausbreitung der Vernunftmoral
nicht recht zusammen, wenn Kant diesen Fortschritt zur „Alleinherrschaft des
reinen Religionsglaubens“ als „die Annäherung des Reiches Gottes
[22] “
beschreibt. Die Formulierung kann im Sinne eines genetivus subjectivus als das
Nahen des Gottesreichs oder im Sinne eines genetivus objectivus als Annäherung an das Reich Gottes verstanden werden. Auch wenn wir die Herstellung
eines „Reiches Gottes auf Erden“ – trotz des Widersinns, „dass Menschen ein
Reich Gottes
stiften sollten
[23] “ – als Ziel der kooperativen Anstrengung der
Menschengattung selbst verstehen, behält dieser Endzweck einen religiösen
Bedeutungsüberschuss, der die praktische Vernunft über ihre eigene, rein moralische Selbstgesetzgebung im intelligiblen „Reich der Zwecke“ hinausweist.
Denn die Realität des Reichs der Zwecke hat einen intelligiblen, keiner irdischen Ergänzung bedürftigen Status. Das rein
moralische Gemeinwesen ist einer
Verwirklichung in der Welt nicht bedürftig, weil der Sinn jener Gesetzgebung,
mit der wir als freie intelligible Wesen unseren Willen an das Sittengesetz
binden, im kategorischen Sollen – ohne Ansehung der tatsächlichen Folgen in
der komplexen Welt der Erscheinungen – aufgeht. Der öffentliche Charakter
dieses „Reiches“ bleibt gewissermaßen virtuell. Demgegenüber wird das „auf
Erden“ zu realisierende Reich Gottes als ein
ethisches Gemeinwesen vorgestellt,
das – wie eine organisierte Kirchengemeinde – dem tugendhaften Zusammenleben
institutionelle Gestalt verleiht. Die Annäherung an das Reich Gottes wird
deshalb „in der sinnlichen Form einer Kirche vorgestellt..., deren Anordnung
den Menschen als ein Werk, was ihnen überlassen ist, und von ihnen gefordert
werden kann, zu stiften obliegt
[24] “.
Gewiss, Kant übersetzt die Idee einer allgemeinen und unsichtbaren Kirche,
die den religiösen Vergemeinschaftungen zugrunde liegt, in den Begriff eines
„ethischen Gemeinwesens“, welches sich – in Analogie zum bürgerlichen, nach
Rechtsgesetzen politisch verfassten Gemeinwesens – nach Tugendgesetzen konstituiert. Wenn aber der Vernunftglaube als „öffentlicher Religionsglaube“ diese
Idee in sich aufnimmt, ist der Kirchenglaube mehr als nur ein Vehikel, nämlich
eine historische Quelle der Inspiration, aus der die praktische Vernunft im
Hinblick auf die Bestimmung des „Endzwecks vernünftiger Weltwesen“ schöpfen
muss. Das historische Ziel der „Errichtung und Ausbreitung einer Gesellschaft nach Tugendgesetzen“ geht über den Inhalt moralischer Gesetze, also
über das hinaus, was wir kraft praktischer Vernunft allein
einsehen können. Erst
recht entzieht sich ein solcher Endzweck der Schöpfung theoretischer Erkenntnis ; er lässt sich allenfalls, wie die „Kritik der Urteilskraft“ zeigt
[25], einer
teleologischen Weltbetrachtung zu heuristischen Zwecken hypothetisch unterlegen. Dann stellt sich aber die Frage, wie vernünftig der Vernunftglaube ist.
(4) Im Rahmen der Kantischen Architektonik der Vernunft findet der Vorschlag, neben dem moralischen
Wissen den reinen moralischen
Glauben als
einen weiteren Modus des Gebrauchs praktischer Vernunft anzunehmen, keinen
plausiblen Platz
[26]. Kant unterscheidet schon in der „Kritik der reinen Vernunft“
drei verschiedene Modi des Fürwahrhaltens. Nach der Art der rational motivierenden Gründe unterscheidet er den Glauben von Meinen und Wissen. Der
Glaube, – dass p’ stützt sich auf Gründe, die – anders als im Falle des bloßen
Meinens –
subjektiv zureichend sind; aber anders als im Falle des
Wissens von
’p’ – sind sie
objektiv unzureichend. Glaubensgründe halten intersubjektiver
Nachprüfung nicht stand. Wenn wir diese Einteilung zugrunde legen, verwischt
Kant mit dem später, in der Religionsphilosophie eingeführten Konzept des
„Vernunftglaubens“ zwei Modalitäten des Fürwahrhaltens, nämlich Glauben
und Wissen. Offensichtlich will er nicht nur religiöse
Inhalte begrifflich einholen, sondern auch noch den pragmatischen Sinn des religiösen Glaubens
modus
als solchen der Vernunft integrieren. Der Vernunftglauben verrät nämlich den
paradoxen Charakter eines Fürwahrhaltens, das vom moralischen Wissen den
Bezug auf überzeugende Gründe und vom Glauben das Interesse an der Erfüllung existentieller Hoffnungen beibehält.
Die existentiell begründete Glaubensgewissheit soll in dem moralischpraktischen Wissen gründen, „dass ich dem sittlichen Gesetze in allen Stücken Folge
leiste. Der Zweck ist hiermit unumgänglich festgestellt, und es ist nur eine
einzige Bedingung nach aller meiner Einsicht möglich, unter welcher dieser
Zweck mit allen gesamten Zwecken zusammenhängt, nämlich dass ein Gott
und eine künftige Welt sei... So werde ich unausbleiblich ein Dasein Gottes und
ein künftiges Leben glauben
[27] “. Um theoretisches Wissen kann es sich hier
nicht handeln, weil die Ideen vom Dasein Gottes und der Unsterblichkeit der
Seele den Horizont von Gegenständen möglicher Erfahrung überschreiten. Aber
ebenso wenig kann sich darin ein rein moralisches Wissen ausdrücken, weil die
Beförderung eines Gutes, und sei es des höchsten, nicht zum Inhalt eines deontologischen Gebotes erhoben werden kann.
Von der Verbindlichkeit des Sittengesetzes können wir uns auch ohne Aussicht auf die effektive Beförderung eines höchsten Gutes und ohne die Annahme
der entsprechenden Postulate überzeugen. Mit Hinweis auf das Beispiel Spinozas heißt es ja : „Gesetzt, ein Mensch überrede sich..., es sei kein Gott : so
würde er doch in seinen eigenen Augen ein Nichtswürdiger sein, wenn er darum
die Gesetze der Pflicht für bloß eingebildet, ungültig, unverbindlich halten
[würde]
[28].“ Wenn das gilt, stützt sich aber die subjektive Gewissheit von der
Existenz Gottes und des Himmelreichs lediglich auf den motivationalen Halt,
den die moralische Gesinnung in einem solchen Glauben finden
kann. Den
Gemütszustand der Glaubensgewissheit beschreibt Kant einmal mit den Worten : ich „bin sicher, dass diesen Glauben nichts wankend machen könne, weil
dadurch meine sittlichen Grundsätze selbst umgestürzt werden würden
[29] “. Eine
solche funktionalistische Überlegung, wonach der Glaube an Gott und die
Unsterblichkeit der moralischen Gesinnung der Menschen
zuträglich sei, ist
jedoch selbstdestruktiv. Sie untergräbt nicht nur die Forderung der Moral, aus
Achtung vor dem Gesetz
allein zu handeln, sondern auch den Modus des Fürwahrhaltens selbst : die moralische Gesinnung könnte ja ebenso gut durch Nietzsches nützliche Illusion befestigt werden
[30].
Nicht durch Postulate von Gott und Unsterblichkeit kann die Vernunft jene
übers Sittengesetz hinausschießende Idee einer Annäherung an das Reich Gottes
auf Erden einholen. Vielmehr erinnert die Intuition, die sich damit verbindet,
an den Rückhalt, den das Richtige im konkreten Guten besserer und verbesserter
Lebensformen suchen muss. Die orientierenden Bilder von nicht-verfehlten
Lebensformen, die der Moral auf halbem Wege entgegenkämen, schweben uns
auch ohne die Gewissheit göttlichen Beistandes als ein zugleich erschließender
und begrenzender Horizont des Handelns vor – aber nicht wie Kants ethisches
Gemeinwesen im Singular und nicht in der festen Kontur des Gesollten. Sie
inspirieren und ermutigen uns zu der Art – und zur hartnäckigen Wiederholung
von der Art – von umsichtigen Kooperationsversuchen, die so oft erfolglos
verlaufen, weil sie nur unter glücklichen Umständen gelingen können.
(5) An der Postulatenlehre zeigt sich das Dilemma, in das sich Kant durch
den Widerstreit seiner Absichten, der Religion gleichzeitig als Erbe wie als
Opponent gegenüber zu treten, verstrickt. Einerseits betrachtet er die Religion
als Quelle einer Moral, die Maßstäben der Vernunft genügt, andererseits als
finsteren Hort, der von Obskurantismus und Schwärmerei philosophisch gereinigt werden muss. Der Versuch einer reflexiven Aneignung religiöser Gehalte
liegt im Streit mit dem religionskritischen Ziel, über deren Wahrheit und Falschheit philosophisch zu richten. Die Vernunft kann den Kuchen der Religion nicht
gleichzeitig verzehren und behalten wollen. Gleichwohl verdient die konstruktive Absicht der Kantischen Religionsphilosophie nach wie vor unser Interesse,
wenn wir wissen möchten, was wir, unter Bedingungen nachmetaphysischen
Denkens, von der Artikulationskraft der Weltreligionen für den Gebrauch der
praktischen Vernunft lernen können.
Wie die Übersetzung der Idee von Gottes Herrschaft auf Erden in den Begriff
einer Republik unter Tugendgesetzen zeigt, verbindet Kant die kritische und
zugleich selbstkritische Abgrenzung des Wissens vom Glauben mit der Aufmerksamkeit für die mögliche kognitive Relevanz von Gehalten, die in religiöser
Sprache aufbewahrt sind. Seine Moralphilosophie lässt sich insgesamt als der
Versuch verstehen, das kategorische Sollen göttlicher Gebote auf diskursivem
Wege zu rekonstruieren. Die Transzendentalphilosophie hat im ganzen den praktischen Sinn, den transzendenten Gottesstandpunkt in eine funktional äquivalente
innerweltliche Perspektive zu überführen und als moralischen Gesichtspunkt zu bewahren
[31]. Von dieser Genealogie zehrt auch jene unnachahmliche
Verbindung redlicher Offenheit gegenüber den pessimistischen Einsprüchen der
theoretischen Vernunft mit der optimistischen Entschlossenheit einer uneingeschüchterten praktischen Vernunft, die Kants illusionslosen Idealismus auszeichnet. Diese Kombination bewahrt einen von Haus aus für Skeptizismus
anfälligen „Habitus der Vernunft“ vor defätistischer Gleichgültigkeit und zynischer Selbstzerstörung. Gewiss, Kant stand noch diesseits der Schwelle eines
historischen Bewusstseins, dessen philosophische Relevanz erst Hegel erkannt
hat. Er hat die reflexive Aneignung religiöser Gehalte noch als Verdrängung
der positiven Religion durch Vernunft verstanden, nicht als die genealogische
Entzifferung eines historischen Entstehungszusammenhangs, der die Vernunft
selbst angehört. Aber schon die Postulatenlehre sollte die Selbstgewissheit der
religionskritischen Vernunft mit der Absicht einer rettenden Übersetzung religiöser Gehalte versöhnen.
Unser hermeneutische Blick auf Kants Religionsphilosophie ist natürlich durch
eine zweihundertjährige Wirkungsgeschichte geprägt. In diesem Zusammenhang
erinnere ich an den apologetischen Charakter des bedeutendsten religionsphilosophischen Werks innerhalb des Neukantianismus : Hermann Cohen verwendet
die Kantische Vernunftreligion als Schlüssel für eine detaillierte Auslegung der
literarischen Quellen der jüdischen Tradition
[32]. Gegen den intellektuellen Antisemitismus seiner Umgebung will er den humanistischen Gehalt und den universalistischen Sinn des Alten Testaments herausstellen und mit philosophischen
Mitteln die Gleichrangigkeit von Judentum und Christentum belegen
[33].
Die drei wirkungsmächtigsten Figuren, auf die ich mich im Folgenden konzentrieren will, gehören freilich nicht in die Linie der direkten Kantnachfolge.
Hegel, Schleiermacher und Kierkegaard haben auf Kants religionskritische
Abgrenzung des Wissens vom Glauben auf je andere, aber gleichermaßen folgenreiche Weise reagiert. Sie alle waren überzeugt, dass der Religionskritiker
Kant als Sohn des 18. Jahrhunderts einer abstrakten Form der Aufklärung
verhaftet geblieben sei und die religiösen Überlieferungen ihrer eigentlichen
Substanz beraubt habe. In diesem, nicht zufällig protestantisch beherrschten
Ausschnitt der Wirkungsgeschichte wird vor allem um eine unverkürzte
Beschreibung des „religiösen Phänomens“ und um die richtige Grenzziehung
zwischen Vernunft und Religion gestritten. Ich werde die drei metakritischen,
von Hegel, Schleiermacher und Kierkegaards ausgehenden Linien bis zur gegenwärtigen Konstellation nur in den allergröbsten Strichen ausziehen können.
(6) Hegel kritisiert Kant als den Aufklärer, der die Religion nach Maßgabe
abstrakter Verstandesbegriffe auffasst und deren Wesensgehalt als etwas bloß
Positives abtut. Damit erringe die anmaßend subjektive Vernunft einen Pyrrhussieg über den vermeintlichen Obskurantismus ; die falsche transzendentale
Selbstbegrenzung der Vernunft erzeuge erst, als ihr Gegenüber, einen positivistisch verkürzten Begriff von Religion
[34]. Diese Kritik lässt sich insofern selbst
noch als eine Radikalisierung des Kantischen Ansatzes verstehen, als sie den
Gegensatz von Glauben und Wissen ebenfalls innerhalb des Horizonts eines
vernünftig
erweiterten Wissens aufheben möchte. Hegel begreift die Geschichte
der Religionen gewiss in der Breite ihrer rituellen Praktiken und Vorstellungswelten, aber doch als Genealogie einer umfassenden Vernunft, deren Sprachrohr
die Philosophie ist. Auch er hält am Anspruch der philosophischen Aufklärung
fest, den Wahrheitsgehalt der Religion nach Maßstäben der Vernunft zu rechtfertigen
[35].
Andererseits tritt an die Stelle einer selektiven Aneignung einzelner religiöser
Gehalte durch die ihrer Grenzen bewusste Vernunft nun die begreifende Aufhebung der Religion im ganzen. Die Philosophie erkennt, was am vorstellenden
Denken der Religion vernünftig ist. Aber die ungleiche Ehe, zu der die umarmende Philosophie eine überwältigte Religion schließlich nötigt, hat für den
scheinbar überlegenen Partner wiederum ein zweischneidiges Ergebnis. Mit dem
Begriff des absoluten Geistes, der sich zu Natur und Geschichte entäußert, um
sich in diesem Anderen reflexiv einzuholen, verleibt sich zwar die Philosophie
den Grundgedanken des Christentums ein und macht die Menschwerdung Gottes
zum Prinzip des eigenen dialektischen Denkens – aber um einen doppelten
Preis. Zum einen führt der Ausbruch aus den selbstkritisch gezogenen Grenzen
der transzendentalen Vernunft zurück in Metaphysik; zum anderen verschließt
der Fatalismus eines in sich kreisenden Geistes – der sich, sobald er den Gipfel
des absoluten Wissens erreicht hat, erneut in die Natur entlassen muss – genau
die eschatologische Dimension eines neuen Anfangs, auf den sich doch die
Erlösungshoffnung der Gläubigen richtet
[36].
Die doppelte Enttäuschung – sowohl über den Rückfall in Metaphysik wie
über den quietistischen Rückzug der Theorie von der Praxis – hat die linken
Schüler Hegels dazu bewegt, die Kantische Religionskritik in einem anderen,
materialistischen Sinne zu radikalisieren. Feuerbach und Marx bürsten die idealistische Entwicklungsgeschichte des absoluten Geistes aus der Sicht einer intersubjektiven, in Leib und Sprache inkarnierten, in Geschichte und Gesellschaft
situierten Vernunft gegen den Strich und stellen den Kantischen Vorrang der
praktischen vor der theoretischen Vernunft wieder her. Sie begreifen zwar die
Religion ernüchtert als den Reflex zerrissener Lebensverhältnisse und zugleich
als den Mechanismus der Verbergung dieses entfremdeten Lebens vor sich
selbst
[37]. Ihre Religionskritik nimmt Freuds psychologische Erklärung vorweg,
wonach das religiöse Bewusstsein versagte Bedürfnisse projektiv erfüllt. Aber
wie bei Kant soll diese Destruktion der falschen Positivität einen Wahrheitsgehalt freisetzen, der nur darauf wartet, praktisch verwirklicht zu werden. Wiederum ist es die Idee vom Reiche Gottes auf Erden als des ethischen Gemeinwesens, die jetzt in der revolutionären Gestalt der emanzipierten Gesellschaft
eine profane Verkörperung finden soll
[38].
Diese atheistische Aneignung religiöser Gehalte hat vitale Fortsetzungen im
westlichen Marxismus erfahren. Hier sind die theologischen Motive leicht zu
entziffern, ob nun in der naturphilosophisch grundierten Hoffnungsphilosophie
von Bloch, in der verzweifelten, aber messianisch inspirierten Rettungsanstrengung von Benjamin, oder im spröden Negativismus von Adorno. Manche der
philosophischen Ansätze haben innerhalb der Theologie selbst, so etwa bei
Johann Baptist Metz oder Jürgen Moltmann, Resonanz gefunden.
Von Hegel bis Marx und zum Hegelmarxismus versucht die Philosophie, sich
auf der von Kant aufgenommenen semantischen Spur vom „Volke Gottes“ den
kollektiv befreienden Gehalt der jüdisch-christlichen Heilsbotschaft anzueignen.
Für Schleiermacher und Kierkegaard bildet hingegen das individuelle Heil, das
der aufs Allgemeine gerichteten Philosophie die größeren Schwierigkeiten
bereitet, das Zentrum des Glaubens. Diese beiden sind christliche, aber nachmetaphysische Denker. Der eine schlüpft abwechselnd in die Kantisch getrennten Rollen des Philosophen und des Theologen ; der andere lässt sich in der
Rolle des religiösen Schriftstellers auf die Herausforderung eines Kantisch philosophierenden Sokrates ein.
(7) Anders als Hegel respektiert Schleiermacher die Grenzpfähle, die Kant
mit seiner Metaphysikkritik eingeschlagen hat. Zwar teilt er Hegels Reserve
gegenüber einer Kritik, die in der Religion immer nur die Moral wiederfindet.
Aber in epistemologischer Hinsicht hält Schleiermacher am Selbstbezug der
subjektiven Vernunft fest. Er verschiebt die Grenze zwischen Glauben und
Wissen zugunsten eines authentischen Glaubens jenseits bloßer Vernunft, indem
er den Eigensinn und das Eigenrecht des Religiösen innerhalb des grundbegrifflichen Horizonts der Bewusstseinsphilosophie herausarbeitet. Als Philosoph
interessiert sich Schleiermacher nicht für die Inhalte des religiösen Glaubens –
fides quae creditur, sondern für die Frage, was es performativ heißt, gläubig zu
sein –
fides qua creditur
[39]. Er unterscheidet zwischen einer wissenschaftlichen
Theologie, die die geglaubten Inhalte dogmatisch verarbeitet, und der religiösen
Frömmigkeit, die die persönliche Lebensführung inspiriert und trägt.
Schleiermacher erweitert die Kantische Architektonik der Vernunftvermögen,
aber er sprengt sie nicht, wenn er dem religiösen Glauben neben Wissen, moralischer Einsicht und ästhetischer Erfahrung einen eigenen transzendentalen Ort
einräumt. Neben die bekannten Vernunftvermögen tritt nun die Religiösität der
gläubigen Person, die sich im Gefühl der Frömmigkeit gleichzeitig ihrer eigenen
Spontaneität und ihrer schlechthinnigen Abhängigkeit von einem Anderen
unmittelbar bewusst wird. Schleiermacher zeigt, wie sich Selbstvergewisserung
und Gottesbewusstsein miteinander verschränken. Das berühmte Argument geht
von der innerweltlichen Stellung eines Subjekts aus, das durch die Vermögen
der Empfänglichkeit und der Selbsttätigkeit sowie durch eine Wechselwirkung
der passiven und der aktiven Bezüge zur Welt charakterisiert ist
[40]. Für ein
endliches Subjekt, das sich der Welt zuwendet, sind weder absolute Freiheit,
noch absolute Abhängigkeit denkbar. Wie eine absolute Freiheit mit den
Beschränkungen, die die Welt dem situierten Handeln auferlegt, unvereinbar ist,
so auch umgekehrt eine absolute Abhängigkeit mit dem intentionalen Abstand
von der Welt, ohne den Sachverhalte nicht objektivierend erfasst werden können.
Wenn sich dieses Subjekt aber von der Welt abwendet, wird es im Innewerden
der Spontaneität des eigenen bewussten Lebens von einem Gefühl der schlechthinnigen Abhängigkeit erfasst : Im Vollzug der intuitiven Selbstvergewisserung
wird es sich der Abhängigkeit von einem Anderen bewusst, das – diesseits der
Differenz von dem, was wir aus der Welt empfangen und worauf wir in der
Welt einwirken – bewusstes Leben erst möglich macht.
Diese transzendentale Analyse des Gefühls der Frömmigkeit verschafft der
religiösen Erfahrung eine allgemeine, von der theoretischen wie der praktischen
Vernunft unabhängige Basis, auf der Schleiermacher eine folgenreiche Alternative zum Aufklärungskonzept der Vernunftreligion entwickelt. Die religiöse
Erfahrung, die im „unmittelbaren Selbstbewusstsein“ wurzelt, kann Gleichursprünglichkeit mit einer Vernunft, die derselben Wurzel entspringt, reklamieren.
Gegenüber dem Konzept der Vernunftreligion hat Schleiermachers philosophische Einführung der Religiösität den Vorzug, dem religiösen Pluralismus in
Gesellschaft und Staat Rechnung tragen zu können, ohne der Positivität eigensinniger religiöser Überlieferungen ihr Recht beschneiden oder gar absprechen
zu müssen. Die pietistische Auszeichnung der religiösen Innerlichkeit führt zu
dem weiteren Argument, dass sich das anthropologisch allgemeine Gefühl der
Abhängigkeit in verschiedenen Traditionen verzweigt, sobald das fromme
Gefühl in bestimmter Weise artikuliert, über die Schwelle symbolischen Ausdrucks tritt und in der kommunikativen Vergemeinschaftung von Gläubigen die
praktische Gestalt eines kirchlich praktizierten Glaubens annimmt.
Die philosophische Einsicht in den gleichen vernünftigen Ursprung aller
Religionen ermöglicht es den Kirchen – und der dogmatischen Auslegung des
jeweiligen Kirchenglaubens – im differenzierten Gehäuse moderner Gesellschaften einen legitimen Platz zu finden. Unter dieser Prämisse können sie,
ohne Beeinträchtigung ihres jeweiligen Wahrheitsanspruches gegenüber Andersgläubigen und Ungläubigen, gegenseitig Toleranz üben, die säkulare Ordnung
des liberalen Staates anerkennen und die Autorität der auf Weltwissen spezialisierten Wissenschaften respektieren. Die philosophische Rechtfertigung von
religiöser Erfahrung überhaupt befreit nämlich die Theologie von unnötigen
Beweislasten. Metaphysische Gottesbeweise und ähnliche Spekulationen sind
überflüssig. Die Theologie kann sich, indem sie für die Bearbeitung ihres dogmatischen Kerns die besten wissenschaftlichen Methoden in Anspruch nimmt,
innerhalb der Universitäten unauffällig als eine praktische Disziplin neben anderen etablieren. Der Kulturprotestantismus des ausgehenden 19. und des 20.
Jahrhunderts macht allerdings den Preis deutlich, den Schleiermacher für diese
elegante Versöhnung von Religion und Moderne, Glauben und Wissen zahlt.
Die gesellschaftliche Integration der Kirche und die Privatisierung des Glaubens
berauben den religiösen Bezug zur Transzendenz seiner innerweltlichen Sprengkraft.
Werk und Auftreten Adolf von Harnacks haben den Verdacht der Entschärfung auf sich gezogen. Die moderierende Anpassung der Religion an den Geist
der Moderne entzieht dem solidarischen Handeln der religiösen Gemeinschaft
die Kraft einer reformierenden, erst recht die Energie einer umwälzenden Praxis
in der Welt. Die Präsenz Gottes zieht sich unter solchen Prämissen in die Tiefe
der individuellen Seele zurück : „Das Reich Gottes kommt, indem es zu den
Einzelnen kommt, Einzug in ihre Seele hält
[41].“ Max Weber und Ernst Troeltsch
begreifen wie Schleiermacher die Religion als eine Bewusstseinsformation, die
auch in modernen Gesellschaften ihre Eigenständigkeit und strukturbildende
Kraft behält. Für sie erschließt sich freilich der Sinn religiöser Überlieferung
nur noch aus empirisch greifbaren Evidenzen. Einen verbindlichen normativen
Gehalt der Religion können sie dem Sog des Historismus nur noch durch eine
Reflexion auf die christlichen Wurzeln jener liberal aufgeklärten, individualistischen Gegenwartskultur ablisten, in der sie ihr eigenes Selbstverständnis
wiederfinden
[42].
(8) Kierkegaards Werk setzt einen Kontrapunkt zu Schleiermachers besänftigender Analyse der frommen, mit der Moderne versöhnten Existenz. Mit
seinem Generationsgenossen Marx teilt er das Krisenbewusstsein der ruhelosen
Moderne. Anders als dieser sucht er aber den Ausbruch aus dem spekulativen
Denken und der korrumpierten bürgerlichen Gesellschaft nicht auf dem Wege
der Umkehrung des Verhältnisses von Theorie und Praxis, sondern im Vollzug
einer existentiellen Antwort auf die ihn umtreibende lutherische Frage nach dem
gnädigen Gott. Mit dem radikalisierten Sündenbewusstsein gerät die Autonomie
der Vernunft in den Schatten der schlechthin heterogenen Macht des unerkennbaren, allein historisch bezeugten, sich selbst mitteilenden Gottes. Dieser neo-orthodoxe Gegenzug zum anthropozentrischen Selbstverständnis der Moderne
bildet ein wichtiges Stadium in der Wirkungsgeschichte der Kantischen
Religionsphilosophie. Er bekräftigt nämlich die Grenzziehung zwischen Vernunft und Religion dieses Mal vonseiten des Offenbarungsglaubens. Dabei wendet Kierkegaard Kants transzendentale Selbstbeschränkung der Vernunft gegen
deren eigenen Anthropozentrismus. Nicht die Vernunft zieht der Religion Grenzen, sondern die religiöse Erfahrung weist die Vernunft in die Schranken. Freilich weiß Kierkegaard, dass die Vernunft nur mit ihren eigenen Waffen zu
schlagen ist. Er muss Sokrates, seinen Kantischen Gegenspieler, erst davon
überzeugen, dass die postkonventionelle Gewissensmoral erst dann, wenn sie
in ein religiöses Selbstverständnis eingebettet ist, zum Kristallisationskern einer
bewussten Lebensführung werden kann
[43].
So beschreibt Kierkegaard anhand pathologischer Lebensformen die symptomatischen Stadien einer heilsamen „Krankheit zum Tode“ – die Gestalten einer
zunächst verdrängten, dann über die Bewusstseinsschwelle tretenden und
schließlich zur Umkehrung des ich-zentrierten Bewusstseins nötigenden Verzweiflung. Diese verschiedenen Gestalten der Verzweiflung sind ebenso viele
Manifestationen der Verfehlung jenes existentiellen Grundverhältnisses, das ein
authentisches Selbstsein möglich machen könnte. Kierkegaard schildert die
beunruhigenden Zustände einer Person, die sich ihrer Bestimmung, ein Selbst
sein zu müssen, zwar bewusst wird, aber daraufhin in die Alternativen flüchtet,
„verzweifelt nicht man selbst sein [zu] wollen, oder noch niedriger : verzweifelt
nicht ein Selbst sein [zu] wollen, oder am allerniedrigsten : ein anderer sein
[zu] wollen als man selbst
[44] “. Wer schließlich erkennt, dass die Quelle der
Verzweiflung nicht in den Umständen, sondern in den eigenen Fluchtbewegungen liegt, wird den trotzigen, aber ebenso erfolglosen Versuch unternehmen,
„man selbst sein zu wollen“.
Das verzweifelte Scheitern dieses letzten Kraftaktes – des sich ganz auf sich
selbst versteifenden Selbstseinwollens – soll den endlichen Geist zur Transzendierung seiner selbst bewegen. Damit auch zur Anerkennung der Abhängigkeit
von einem Anderen, worin die eigene Freiheit gründet. Diese Umkehr markiert
den Wendepunkt, d.h. die Überwindung des säkularisierten Selbstverständnisses
der modernen Vernunft : „Indem es sich zu sich selbst verhält und indem es es
selbst sein will, gründet das Selbst durchsichtig in der Macht, die es setzte
[45].“
Dieses Bewusstsein macht authentisches Selbstsein allein möglich
[46]. Die auf
den tiefsten Grund reflektierende Vernunft entdeckt ihren Ursprung aus einem
Anderen; und dessen schicksalhafte Macht muss sie anerkennen, wenn sie nicht
in der Sackgasse hybrider Selbstbemächtigung ihre Orientierung verlieren soll.
Bei Schleiermacher setzt diese Konversion der Vernunft durch Vernunft am
Selbstbewusstsein des erkennenden und handelnden Subjekts an, bei Kierkegaard an der Geschichtlichkeit der existenziellen Selbstvergewisserung. Beide
Male überschreitet sich eine ihrer Grenzen inne werdende Vernunft auf ein
Anderes hin : sei es im Gefühl der geborgenen Abhängigkeit von einem kosmisch Umgreifenden oder in der verzweifelten Hoffnung auf das historische
Ereignis der Erlösung. Die entscheidende Differenz besteht darin, dass Kierkegaard die Konversion der Vernunft als Abdankung vor der Autorität des sich
selbst mitteilenden christlichen Gottes begreift, während Schleiermacher an der
anthropozentrischen Blickrichtung festhält und die religiöse Grunderfahrung,
der die positiven Glaubensüberlieferungen erst entspringen, philosophisch
begründet.
Für Karl Barth ist ein solches philosophisches Begreifen der Religiösität
schlicht „Unglaube“ – und die christliche Offenbarung „Aufhebung der Religion
[47] “. Barth und Bultmann schließen sich an Kierkegaard an, um den normativen Eigensinn des Offenbarungsglaubens und die christliche Glaubensexistenz gegen den Sog des historischen Denkens, gegen den Säkularisierungsdruck
der Gesellschaft und gegen die Privatisierung des Glaubens beharrlich zur Geltung zu bringen. Sie arbeiten an der christlichen Glaubensbotschaft das Nicht-Integrierbare heraus, die unversöhnliche Opposition von Glauben und Wissen.
Aber diese Konfrontation findet auf der Grundlage eines nachmetaphysischen
Denkens statt, das die Modernitätskritik (wie auch die politische Einstellung
von Barth und Bultmann zum NS-Regime zeigt) vor reaktionärem Antimodernismus bewahrt.
Auf der anderen Seite tritt auch die Existenzphilosophie das Erbe Kierkegaards an. Diesem folgt sie auf dem Weg zu einer Ethik, die den geschichtlichen
Modus einer selbstkritisch bewussten Lebensführung formal auszeichnet. Karl
Jaspers versucht darüber hinaus, die radikale Spannung zwischen Transzendenz
und Innerweltlichem aus der säkularen Sicht der „Existenzerhellung“ vernünftig
zu rekonstruieren. Das gelingt ihm nur um den Preis der Angleichung des
Geltungsanspruchs philosophischer Aussagen an den Status von Glaubenswahrheiten. Er verallgemeinert Kants Konzept des Vernunftglaubens, das auf die
Postulate von Gott und Unsterblichkeit zugeschnitten war, auf Philosophie im
ganzen und grenzt den „philosophischen Glauben“ vom Erkenntnismodus der
Wissenschaft ab. Dadurch entsteht eine Familienähnlichkeit zwischen philosophischen Lehren und religiösen Überlieferungen. Beide Seiten stehen in einer
Konkurrenz von Glaubensmächten. Die Philosophie soll bestenfalls den Charakter dieses Streites klären, aber den Streit selbst nicht mit Argumenten schlichten können
[48].
(9) Was lässt sich aus der grob skizzierten Wirkungsgeschichte über die
Aktualität der Kantischen Religionsphilosophie lernen ? Diese Frage stellt sich
heute aus der Perspektive einer Bedrohung des normativen Gehalts der im
Westen entstandenen Moderne. Hegel hat die Errungenschaften der Moderne
mit den Begriffen „Selbstbewusstsein“, „Selbstbestimmung“ und „Selbstverwirklichung“ charakterisiert. Das Selbstbewusstsein verdankt sich dem Zuwachs
an Reflexivität im Zustand einer Dauerrevision verflüssigter Traditionen ; die
Selbstbestimmung verdankt sich der Durchsetzung des egalitär individualistischen Universalismus in Recht und Moral und die Selbstverwirklichung dem
Zwang zu Individuierung und Selbststeuerung unter Bedingungen einer hochabstrakten Ich-Identität
[49]. Dieses Selbstverständnis der Moderne ist auch ein
Ergebnis der Säkularisierung, also der Ablösung von den Zwängen politisch
machthabender Religionen. Aber heute ist jenes normative Bewusstsein nicht
nur von außen, durch die reaktionäre Sehnsucht nach einer fundamentalistischen
Gegenmoderne bedroht, sondern auch aus dem Inneren einer entgleisenden
Modernisierung selber. Die Arbeitsteilung zwischen den integrativen Mechanismen des Marktes, der Bürokratie und der gesellschaftlichen Solidarität ist
aus dem Gleichgewicht geraten und hat sich zugunsten wirtschaftlicher Imperative verschoben, die einen am je eigenen Erfolg orientierten Umgang der
handelnden Subjekte miteinander prämieren. Die Eingewöhnung neuer Technologien, die tief in die bisher als „natürlich“ angesehenen Substrate der menschlichen Person eingreifen, fördert zudem ein naturalistisches Selbstverständnis
der erlebenden Subjekte im Umgang mit sich selbst.
Diese Erschütterung des Normbewusstseins manifestiert sich auch in schwindenden Sensibilitäten für gesellschaftliche Pathologien – verfehltes Leben überhaupt. Eine nachmetaphysisch ernüchterte Philosophie kann diesen Mangel
nicht kompensieren – jenen Mangel, den schon Kant gespürt hat. Sie verfügt
nicht mehr über die Art von Gründen, die ein einziges motivierendes Weltbild
vor allen anderen auszeichnen könnten, und zwar ein Weltbild, das existentielle
Erwartungen erfüllt, ein Leben im ganzen verbindlich orientiert oder gar Trost
spendet. Wir haben gesehen, dass Kant mit dem Konzept des Vernunftglaubens
und seiner Postulatenlehre der Religion mehr an Substanz entwenden wollte als
die praktische Vernunft im Ernst verträgt.
Was er mit dem Modus des vernünftigen Glaubens im Sinn hatte, trifft eher
auf das reflektierte Selbstverständnis von Mitgliedern religiöser Gemeinden,
überhaupt kultureller Gruppen zu, die von starken identitätsprägenden Überlieferungen bestimmt sind. Dieser Glaubensmodus gleicht propositionalen Einstellungen, die wir gegenüber eigenen, für authentisch gehaltenen Lebensweisen
einnehmen. Wir leben aus der Gewissheit einer Lebensweise, wenn wir von
deren Wert überzeugt sind. Nun gibt es aber verschiedene, gleichermaßen
authentische Lebensweisen, sodass in dieser Hinsicht Gewissheit und Wahrheitsgeltung interessanterweise auseinander klaffen. So sehr wir uns eines solchen existentiellen Selbstverständnisses gewiss sind, so wenig dürfen wir die
zugrundeliegenden Werturteile mit verallgemeinerbaren moralischen Überzeugungen (oder gar theoretischen Aussagen) verwechseln. Jedenfalls verbinden
wir mit Wertorientierungen, die für uns – und Mitglieder wie uns – eine existentielle Bedeutung haben, nicht den Anspruch auf universelle Anerkennungswürdigkeit.
Gegen Kant müssen wir zunächst festhalten, dass die Vorstellungen vom
Reiche Gottes oder von einem „ethischen Gemeinwesen“ von Haus aus im
Plural auftreten. Auch die im Singular auftretende Vernunftmoral – und die
verfassungsrechtliche Institutionalisierung von Menschenrechten und Demokratie – gewinnen ihre Schubkraft erst durch eine Einbettung in die vielfältigen
Kontexte von Weltbildern und Lebensweisen, denen konkurrierende Endzwecke
eingeschrieben sind. Zwischen ihnen besteht ein vernünftigerweise zu erwartender Dissens, der, wenn er nicht zur stummen Gegnerschaft führen und Gewalt
ausbrüten soll, in öffentlichen Diskursen zur Sprache gebracht werden muss.
Hierbei kann die Philosophie, in der Rolle eines Übersetzers, moralische, rechtliche und politische Eintracht nur fördern, wenn sie in der legitimen Vielfalt
der substantiellen Lebensentwürfe von Gläubigen, Andersgläubigen und
Ungläubigen aufklärend, aber nicht als der besserwissende Konkurrent auftritt.
In dieser Rolle eines Interpreten kann sie sogar dazu beitragen, Sensibilitäten,
Gedanken und Motive zu erneuern, die zwar aus anderen Ressourcen stammen,
aber verkapselt blieben, wenn sie nicht durch die Arbeit des philosophischen
Begriffs ans Licht der öffentlichen Vernunft gezogen würden.
Für beides, sowohl für die selbstkritische Zurückhaltung einer grenzenziehenden Vernunft wie für die mäeutische Rolle einer öffentlich-diskursiven
Aneignung jener partikularistischen, in Sondersprachen verschlossenen semantischen Potentiale, hat Kants Religionsphilosophie Maßstäbe gesetzt. Aber erst
im Zusammenhang mit ihrer Wirkungsgeschichte wirft sie Licht auf die Konstellation von Glauben und Wissen in unseren gegenwärtigen, postsäkularen
Gesellschaften. Auf den drei erwähnten wirkungsgeschichtlichen Linien – der
des Hegelmarxismus, des Kulturprotestantismus und der Existenzdialektik –
wird je ein anderer Aspekt dieser veränderten Konstellation hervorgehoben.
Dazu eine kurze Bemerkung am Schluss.
(10) Hegels genealogischer Blick entschlüsselt die suggestiven Bilder und
die dichten Narrative der großen Weltreligionen als Geschichte eines Geistes,
der auf eine reflexive Aneignung durch die Arbeit des Begriffs wartet. Aus
diesem Blickwinkel begegnen der Philosophie in unverstandenen religiösen
Überlieferungen und in unbegriffenen Praktiken des Gemeindelebens auch heute
noch Einsichten, Intuitionen, Ausdrucksmöglichkeiten, Sensibilitäten und
Umgangsformen, die zwar der öffentlichen Vernunft nicht von Haus aus fremd
sind, die aber zu enigmatisch sind, um ohne weiteres in den Kommunikationskreislauf der Gesellschaft im ganzen aufgenommen zu werden. Diese Gehalte
können für ein verkümmerndes normatives Bewusstsein regenerative Kraft
gewinnen, wenn es gelingt, aus diesem Fundus heraus neue perspektivenbildende Begriffe zu entwickeln. Auf diese Weise haben seinerzeit Grundbegriffe
wie ‚Positivität, ‚Entfremdung’oder ‚Reifizierung’– Begriffe, die ihre Herkunft
aus Bilderverbot und Sündenfall nicht verleugnen – die Wahrnehmung allgemein
verändert. Sie haben den Triumphzug der kapitalistischen Modernisierung in
ein anderes Licht getaucht und Sinne, die gegenüber gesellschaftlichen Pathologien abgestumpft waren, sensibilisiert. Der kritische Gebrauch solcher
Begriffe hat von den eingewöhnten Verhältnissen den Schleier der Normalität
abgezogen.
Nach dem Zivilisationsbruch hat etwa Benjamins Begriff der ‚anamnetischen
Solidarität’ mit vergangenem Unrecht – ein Begriff, der unverkennbar in die
Lücke der verlorenen Hoffnung auf ein Jüngstes Gericht einspringt – an eine
kollektive Haftung jenseits moralischer Verpflichtung erinnert
[50]. Die innerhalb
der Grenzen bloßer Vernunft angeeignete Idee der Annäherung an das Reich
Gottes lenkt den Blick eben nicht nur in die Zukunft. Diese Idee weckt in uns
allgemein ein Bewusstsein kollektiver Verantwortung für unterlassene kooperative Anstrengungen, einem nahenden Unheil entgegenzutreten oder auch nur
eine empörende Lage zu verbessern. Gewiss, nur in glücklichen Momenten kann
eine gelingende Kooperation dieser Erwartung gewachsen sein. Aber die schwache Verantwortung für das kollektive Schicksal der Nächsten wie der Fernsten
ist nicht schon deshalb von unseren Schultern genommen, weil sie unsere falliblen Kräfte meistens überfordert und verbohrte Geister, die ihre eigene Fallibilität verkennen, manchmal in die Irre führt.
Kant, Hegel und Marx haben das säkulare Bewusstsein den Stachel eines
religiösen Erbes spüren lassen. Aber erst Schleiermacher und Kierkegaard haben
von der Philosophie gefordert, die Religion als ein Gegenüber auf gleicher
Augenhöhe zu akzeptieren. Beide lösen das Christentum aus der Verbindung
mit der griechischen Metaphysik und verteidigen es, auf dem Kantischen Niveau
nachmetaphysischen Denkens, gegenüber den Gebildeten unter seinen Verächtern.
Schleiermacher erklärt, warum die Religion nicht ein bloß Vergangenes ist,
das sich gegen die Komplexität der Moderne sperren muss. Er zeigt, wie sich
Kirche, religiöses Bewusstsein und Theologie innerhalb des Rahmens der kulturellen und gesellschaftlichen Differenzierung als zeitgenössische, und sogar
funktional spezifizierte Gestalten des Geistes behaupten können. Schleiermacher
ist ein Schrittmacher für das Bewusstsein einer postsäkularen Gesellschaft, die
sich auf das Fortbestehen der Religion in einer sich fortwährend säkularisierenden Umgebung einstellt. Gleichzeitig vollzieht er gleichsam von innen eine
Modernisierung des religiösen Bewusstseins, das sich dann mit den normativ
unverzichtbaren Bedingungen des postkonventionellen Rechts, mit dem weltanschaulichen Pluralismus und dem wissenschaftlich institutionalisierten Weltwissens ins Benehmen setzt. Allerdings kommt Schleiermacher einer Philosophie, die im Glauben die Elemente des Wissens aufspüren will, insofern
entgegen, als er die Versöhnung von Religion und Moderne selber noch mit
philosophischen Mitteln herbeiführt.
Erst Kierkegaard konfrontiert das nachmetaphysische Denken mit der unüberbrückbaren Heterogeneität eines Glaubens, der die anthropozentrische Sicht des
innerweltlich ansetzenden philosophischen Denkens kompromisslos leugnet.
Durch diese Herausforderung gewinnt die Philosophie erst ein ernstlich dialektisches Verhältnis zum Bereich der religiösen Erfahrung. Der Kern dieser Erfahrung entzieht sich dem säkularisierenden Zugriff der philosophischen Analyse
auf ähnliche Weise, wie auch die ästhetische Erfahrung dem rationalisierenden
Zugriff trotzt. Mit Begriffen des Schönen, Hässlichen und Erhabenen leistet ja
die Philosophie kaum mehr als ein vorsichtiges Einkreisen jener sprachlossinnlichen Erregung, die das Spiel der reflektierenden Urteilskraft in Schwung
bringt. Die Quelle der Sinnlichkeit entweicht dem Verstand. Mit einer in die
Welt von außen einbrechenden „Transzendenz“ verhält es sich ähnlich. Mit
diesem Begriff umkreist nämlich die Philosophie das Abgründige und Abkünftige jener utopischen Energie zur „Beförderung des höchsten Guts“, über deren
Quelle eine detranszendentalisierte Vernunft keine Gewalt mehr beansprucht.
Diskursiv nachvollziehen kann sie nur eine Transzendenz von innen
[51].
Deshalb zehrt die Philosophie nur so lange auf vernünftige Weise vom religiösen Erbe, wie die ihr orthodox entgegen gehaltene Quelle der Offenbarung
für sie eine kognitiv unannehmbare Zumutung bleibt. Die Perspektiven, die
entweder in Gott oder im Menschen zentriert sind, lassen sich nicht ineinander
überführen. Sobald diese Grenze zwischen Glauben und Wissen porös wird und
religiöse Motive unter falschem Namen in die Philosophie eindringen, verliert
die Vernunft ihren Halt und gerät ins Schwärmen. Kants religionsphilosophische
Einschränkung der Vernunft auf ihren praktischen Gebrauch betrifft heute weniger die religiöse Schwärmerei als vielmehr eine schwärmerische Philosophie,
die sich verheißungsvolle Konnotationen eines erlösungsreligiösen Wortschatzes
nur ausleiht und zunutze macht, um sich von der Strenge diskursiven Denkens
zu dispensieren. Auch das können wir von Kant lernen : wir können seine
Religionsphilosophie im ganzen als Warnung vor religiöser Philosophie verstehen.
[1]
M. LUTZ-BACHMANN, „Religion, Philosophie, Religionsphilosophie“, in : M. JUNG, M. MOX-TER, Th. M. SCHMIDT (Hg.),
Religionsphilosophie, Würzburg, 2000,19-26 ; ders., „Religion nach
der Religionskritik“,
Theologie u. Philosophie, 77. Jg. H. 2,2002,374-388.
[2]
KANT,
Kritik der Urteilsktaft, Werke (hg. von W. Weischedel), Bd. V, 588.
[3]
Vorrede zur Zweiten Auflage der Kritik der reinen Vernunft, Werke, Bd. II, 20-41.
[4]
Die Religion innerhalb der Grenzen bloßer Vernunft, Werke, Bd. IV, 649.
[5]
Streit der Fakultäten, Werke, Bd. VI, 301.
[6]
Religion, Bd. IV, 768.
[7]
Religion, Bd. IV, 740.
[8]
Streit der Fakultäten, Bd. VI, 312.
[9]
Religion, Bd. IV, 773.
[10]
Streit der Fakultäten, Bd. VI, 314f. und 336f.
[11]
Streit der Fakultäten, Bd. VI, 309.
[12]
Religion, Bd. IV, 781.
[13]
Kritik der praktischen Vernunft, Werke, Bd. IV, 260.
[14]
Kritik der Urteilskraft, Werke, Bd. V, 587.
[15]
Kritik der praktischen Vernunft, Bd. IV, 258,260.
[16]
Religion, Bd. IV, 651.
[17]
Religion, Bd. IV, 764.
[18]
Zum Ideal der Verwirklichung des höchsten Gutes vgl. die vorzügliche Analyse von R. Wimmer,
Kants kritische Religionsphilosophie, Berlin, 1990,57-76 und 186-206. Allerdings sehe ich
nicht, wie man (S.75f.) die „Beförderung“ des höchsten Gutes als moralisch verpflichtende Idee
verstehen kann, während die „Verwirklichung“ dieses Endzwecks nur als Ideal gilt. Ich kann ein
Ziel nur „befördern“, indem ich versuche, zu seiner Verwirklichung beizutragen.
[19]
Kritik der praktischen Vernunft, Bd. IV, 255.
[20]
Religion, Bd. IV, 824. Vgl. auch
Streit der Fakultäten, Bd. VI, 301f. : „Der biblische Theolog
sagt : suchet in der Schrift, wo ihr meinet, das ewige Leben zu finden. Dieses aber, weil die
Bedingung keine andere als die moralische Besserung des Menschen ist, kann kein Mensch in
irgend einer Schrift finden, als wenn er sie hineinlegt, weil die dazu erforderlichen Begriffe und
Grundsätze eigentlich nicht von einem anderen gelernt, sondern nur bei Veranlassung eines Vortrags
aus der eigenen Vernunft des Lehrers entwickelt werden müssen.“
[21]
Religion, Bd. IV, 785.
[22]
So die Kapitelüberschrift, in :
Religion, Bd. IV, 777.
[23]
Religion, Bd. VI, 820.
[24]
Religion, Bd. VI, 819.
[25]
Kritik der Urteilskraft, Bd. V, 551ff.
[26]
L. STEVENSON, „Opinion, Belief or Faith, and Knowledge“,
Kantian Review, Vol. 7,2003,
72-101.
[27]
Kritik der reinen Vernunft, Werke, Bd. II, 693.
[28]
Kritik der Urteilskraft, Werke, Bd. V, 578. Kant hat sich die Konsequenz dieser Überlegung
nicht immer vor Augen geführt und das Erstrebenswerte des Endzwecks an das Gesollte einer
Pflicht assimiliert : „Dagegen ist ein Bedürfnis der reinen praktischen Vernunft auf einer Pflicht
gegründet, etwas (das höchste Gut) zum Gegenstand meines Willens zu machen, um es nach allen
meinen Kräften zu befördern; wobei ich aber die Möglichkeit desselben, mithin auch die Bedingung
dazu, nämlich Gott, Freiheit und Unsterblichkeit voraussetzen muss, weil ich diese durch meine
spekulative Vernunft nicht beweisen, obgleich auch nicht widerlegen kann.“ (
Kritik der praktischen
Vernunft, Werke, Bd. IV, 276f.) Im Zusammenhang der Begründung des moralischen Glaubens
spricht Kant von der „Verbindlichkeit“ des höchsten moralischen Endzwecks : „Es ist der beharrliche
Grundsatz des Gemüts, das, was zur Möglichkeit des höchsten moralischen Endzwecks als Bedingung vorauszusetzen notwendig ist, wegen der Verbindlichkeit zu demselben als wahr anzunehmen.“
(
Kritik der Urteilskraft, Werke, Bd. V, 603.) Karl-Otto Apel scheint übrigens mit seinem „Teil B“
der Ethik genau diesem Schritt, der unter Annahmen eines deontologischen Ansatzes zu einem
teleologischer Fehlschluss führt, zu folgen : K. O. APEL,
Diskurs und Verantwortung, Frankfurt/
Main, 1988,103-153; dagegen J. HABERMAS, „Zur Architektonik der Diskursdifferenzierung“, in :
D. BÖHLER, M. KETTNER, G. SKIRRBEKK (Hg.),
Reflexion und Verantwortung, Frankfurt/Main, 2003,
44-64.
[29]
Kritik der reinen Vernunft, Werke, Bd. II, 693.
[30]
Erst William James wird einen pragmatistisch gefassten Wahrheitsbegriff auf ethische
Lebensentwürfe ausdehnen und einen interessanten Zusammenhang zwischen Aussagenwahrheit,
moralischer Wahrheit und Authentizität herstellen, vgl. W. JAMES,
The Will to Believe (1887), New
York, 1956.
[31]
J. HABERMAS, „Eine genealogische Betrachtung zum kognitiven Gehalt der Moral“, in : ders.,
Die Einbeziehung des Anderen, Frankfurt/Main, 1996,11-64, hier S. 16f.
[32]
H. COHEN,
Religion der Vernunft aus den Quellen des Judentums (Nachdruck der 2. Aufl.
1928), Wiesbaden, 1988,4 : „Wenn ich schon für den Begriff der Religion auf die literarischen
Quellen der Propheten hingewiesen bin, so bleiben diese doch stumm und blind, wenn ich nicht,
freilich von ihnen belehrt, aber nicht schlechthin durch ihre Autorität geleitet, mit einem Begriffe
vielmehr an sie herangetreten bin, den ich der Belehrung durch sie selbst erst zugrundegelegt habe.“
[33]
Micha Brumlik würdigt das Werk als Ausdruck des „Hebräischen Humanismus“ in : ders.,
Vernunft und Offenbarung, Berlin-Wien, 2001,11-28.
[34]
HEGEL,
Glauben und Wissen,
Theorie-Werkausgabe (Suhrkamp), Bd. 2 : „Der glorreiche
Sieg, welchen die aufklärende Vernunft über das, was sie nach dem geringen Maße ihres religiösen
Begreifens als Glauben sich entgegensetzt, davongetragen hat, ist beim Lichte besehen kein anderer,
als dass weder das Positive, mit dem sie sich zu kämpfen machte, Religion, noch dass sie, die
gesiegt hat, Vernunft blieb.“ Vgl. dazu : Th. M. SCHMIDT,
Anerkennung und absolute Religion,
Stuttgart-Bad Cannstatt, 1997.
[35]
Vorlesungen über die Philosophie der Religion II, Werke, Bd. 17,318 : „Der wahrhafte
christliche Glaubensinhalt ist zu rechtfertigen durch die Philosophie.“
[36]
K. LÖWITH, „Hegels Aufhebung der christlichen Religion“, in : ders.,
Zur Kritik der christlichen Überlieferung, Stuttgart, 1966,54-96.
[37]
K. MARX,
Einleitung zur Kritik der Hegelschen Rechtsphilosophie (1843) : „Der Mensch das
ist die Welt des Menschen, Staat, Sozietät. Dieser Staat, diese Sozietät produzieren die Religion,
ein verkehrtes Weltbewusstsein, weil sie eine verkehrte Welt sind. Die Religion ist die allgemeine
Theorie dieser Welt...ihr Enthusiasmus, ihre moralische Sanktion, ihre feierliche Ergänzung, ihr
allgemeiner Trost- und Rechtfertigungsgrund. Sie ist die phantastische Verwirklichung des menschlichen Wesens, weil das menschliche Wesen keine wahre Wirklichkeit besitzt. Der Kampf gegen
die Religion ist also mittelbar der Kampf gegen jene Welt, deren geistiges Aroma die Religion ist.“
[38]
L. FEUERBACH,
Grundsätze der Philosophie der Zukunft (1843), § 59 : „Der einzelne Mensch
für sich hat das Wesen des Menschen weder in sich als moralischem, noch in sich als denkendem
Wesen. Das Wesen des Menschen ist nur in der Gemeinschaft, in der Einheit des Menschen mit
dem Menschen enthalten – eine Einheit, die sich aber nur auf die Realität des Unterschieds von
Ich und Du stützt.“ Feuerbach nimmt wesentliche Motive von Martin Bubers Dialogphilosophie
vorweg; vgl. dazu M. THEUNISSEN,
Der Andere, Berlin (1964), 1977,243-373.
[39]
Was erklärt, dass Bultmann von Schleiermacher aus einen Weg zu Kierkegaard finden kann :
vgl. den „Beitrag von F. Nüssel über Bultmann“ in : P. NEUNER, G. WENZ (Hg.),
Theologen des
20. Jahrhunderts, Darmstadt, 2002,70-89.
[40]
F. SCHLEIERMACHER,
Der christliche Glaube (1830-1831), § 3-5.
[41]
A.v. HARNACK, „Das Wesen des Christentums“ (hg. v. T. Rendtorff), Gütersloh, 1999,90;
vgl. auch G. WENZ, A.v. HARNACK, „Herzensfrömmigkeit und Wissenschaftsmanagement“, in :
P. NEUNER, G. WENZ (Hg.), 33-52.
[42]
F.W. GRAF, „Ernst Troetsch, Theologie als Kulturwissenschaft des Historimus“, in : P. NEU-NER, G. WENZ (Hg.), 53-69; zu Weber vgl. W. SCHLUCHTER, „Die Zukunft der Religion“, in : ders.,
Religion und Lebensführung, Bd. 2, Frankfurt/Main, 1988,506-534.
[43]
J. HABERMAS, „Begründete Enthaltsamkeit. Gibt es postmetaphysische Antworten auf die
Frage nach dem “richtigen” Leben ?“, in : ders.,
Die Zukunft der menschlichen Natur, Frankfurt/
Main, 2001,11-33.
[44]
S. KIERKEGAARD,
Die Krankheit zum Tode (hg. v. L. Richter), Ffm. 1984,51.
[45]
Krankheit zum Tode (1984), 14.
[46]
M. THEUNISSEN,
Das Selbst auf dem Grund der Verzweiflung, Meisenheim/Frankfurt, 1991.
[47]
G. PFLEIDERER, „Karl Barth – Theologie des Wortes Gottes als Kritik der Religion“, in :
P. NEUNER, G. WENZ (Hg.), 124-144, hier S. 135.
[48]
K. JASPERS,
Der philosophische Glaube angesichts der Offenbarung, München, 1984.
[49]
J. HABERMAS,
Der philosophische Diskurs der Moderne, Frankfurt/Main, 1985,390-425.
[50]
H. PEUKERT,
Wissenschaftstheorie, Handlungstheorie, fundamentale Theologie, Düsseldorf,
1976,278ff. Vgl. auch J. HABERMAS,
Vorstudien und Ergänzungen zur Theorie des kommunikativen
Handelns, Frankfurt/Main, 1984,514f.
[51]
J. HABERMAS,
Texte und Kontexte, Frankfurt/Main, 1991,127-156.